Heinke Energie-Dienstleistungen
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EINSPEISEVERGÜTUNG
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WIRTSCHAFTLICHKEITSBERECHNUNG
GASANLAGEN

 

 

Wichtige Informationen für Sparfüchse:

Die Einspeisevergütung

Einspeisungsberechtigung

Einspeisungsbetreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung für den in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Kraft-Wärme-Koppelungs-Strom, der sich aus dem vereinbarten Preis und Zuschlagszahlungen zusammensetzt (etwa 0,13 €/ eingespeistes KW).