|
|||||||||||||||||||||||
|
|
Wichtige Informationen für Sparfüchse: Die Einspeisevergütung Einspeisungsberechtigung Einspeisungsbetreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung für den in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Kraft-Wärme-Koppelungs-Strom, der sich aus dem vereinbarten Preis und Zuschlagszahlungen zusammensetzt (etwa 0,13 €/ eingespeistes KW).
|
|
|
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||